Das italienische Gesetz sieht eine strafrechtliche Haftung von juristischen Personen, Gesellschaften und Verbänden vor, sofern zu deren Vorteil Straftaten durch leitende Organe derselben begangen werden.
Die Liste der Straftaten die zu einer entsprechenden Haftung führen wird laufend erweitert und beinhaltet aktuell u.a. folgende Straftatbestände: Unrechtmäßiger Bezug von öffentlichen Zuwendungen, Amtsunterschlagung, Veruntreuung, Betrug zum Nachteil des Staates, öffentlicher Körperschaften, Bestechung und Erpressung im Amt, Fälschung von Kennzeichnungen und Marken, Verbrechen gegen das Gewerbe und den Handel, Verbrechen im Zusammenhang mit dem Gesellschaftsrecht, fahrlässige Tötung bei Nichteinhaltung der Bestimmungen im Bereich Arbeitssicherheit uvm.
Wir beraten Sie in diesem Zusammenhang und erstellen in enger Zusammenarbeit mit unserem Auftraggeber das für die Haftungsbefreiung vorgesehene Organisationsmodell 231/2001 und stellen auch das zudem notwendige Aufsichtsorgan, welches auch die laufende Anpassung des Modells gewährleistet.